Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Am Geesthof

 

1. Allgemeines

Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet.

 

2: Belegung

Maximale Belegung mit 2 Erwachsenen und ein Kleinkind bis 3 Jahre.

Die Anzahl der in der Ferienwohnung wohnenden Personen darf die in der Buchungsbestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten. Eine Weitervermietung, Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.

Tiere sind nicht erlaubt.

 

3. Abschluss des Mietvertrages

Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Buchung per E-mail zustande, oder telefonisch.

 

4. Preise

Als Mietpreis gilt der in der Buchungsbestätigung vereinbarte Endpreis. Im Mietpreis sind die Miete und alle Nebenkosten, Bettwäsche, Handtücher, enthalten.

Endreinigung ist im Preis enthalten.

 

5. Zahlungsbedinungen

Die Zahlung ist entweder in Bar am Anreisetag dem Vermieter auszuhändigen, oder per Überweisung mindestens eine Woche vor Anreisedatum auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

 

6. Anreise / Abreise

Die vereinbarten An- und Abreisetermine sind bindend. Die MIetzeit beginnt am Anreisetag um 14.00Uhr und endet am Abreisetag um 11.00Uhr oder andersweitig nach Absprache.

Bei späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise des Mieters ist der volle Mietpreis zu entrichten.

 

Bei Abreise ist die Küche in einem Zustand zu hinterlassen, in dem sie vorgefunden wurde. Die restliche Wohnung ist besenrein zu übergeben. Für die Reinhaltung der Wohnung während der Mietzeit ist der Vermieter verantwortlich. Bei Abreise ist der Schlüssel zurückzugeben. Bei Verlust des Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die gesamte Schlüsselanlage auf die Kosten des Mieters zu ersetzten.

 

7. Schäden

Stellt der Mieter bei Bezug der Wohnung Mängel oder fehlendes Inventar fest, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter haftet für Abhandenkommen oder Beschädigung von Inventar und/oder Möbelierung der gemieteten Wohnung, sofern der Mieter eine Beschädigung oder Fehlen von Inventar nicht bei Übernahme der Wohnung angezeigt hat.

Stellt der Vermieter erst nach Abreise des MIeters von ihm verursachte Schäden fest, so werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.

Erkennt der Mieter, das durch plötzlich auftretende Störungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, dies dem Vermieter umgehend zu melden und alles ihm Zumutbare zu tun, um den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen.

 

8. Haftung

Die Benutzung der Ferienwohnung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW und Fahrräder

 

Ferienapartments Am Geesthof

Daniela und Patrick Tooten

18.02.2014 Geldern